Vortäuschen einer Straftat
Wenn du der Polizei oder einer anderen Behörde mitteilst, dass eine Straftat begangen wurde, obwohl du genau weißt, dass das gelogen ist, machst du dich nach § 145d StGB strafbar.
Je nachdem, wie groß die Auswirkungen einer solchen falschen Anzeige sind, kann das Gericht entweder eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe (bis zu drei Jahren) verhängen.
Fakten
Wenn die Polizei erzählt bekommt, dass eine Straftat begangen wurde, ist sie gesetzlich verpflichtet tätig zu werden, also Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung der angezeigten Straftat einzuleiten. Diese Verpflichtung nennt man "Legalitätsprinzip"; sie ergibt sich aus § 163 Abs. 1 S. 1 StPO (Strafprozessordnung).
Stellt sich nun heraus, dass die Anzeige gelogen war, kann der Anzeigende zum einen nach § 145d StGB bestraft werden. Je nachdem, wie groß die Auswirkungen einer solchen falschen Anzeige sind, kann das Gericht entweder eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe (bis zu 3 Jahren) verhängen. Zum anderen können auch die Kosten für die polizeilichen Maßnahmen vom Anzeigenden zurückgefordert werden. Und das kann schnell sehr teuer werden.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Wenn du dir nicht sicher bist, dann ist es gut, wenn du der Polizei das auch so erzählst. Strafbar machst du dich deswegen nicht.
Wenn tatsächlich eine Straftat passiert ist und du Angaben dazu machen kannst, hast du die Stellung eines Zeugen. Als Zeuge hast du bestimmte Rechte und Pflichten. So bist du zum Beispiel verpflichtet, wahre Angaben zu machen. Kann man dir nachweisen, dass du zu der Straftat bewusst falsche Angaben gemacht, also gelogen hast, kannst du entweder wegen Falschaussage (§ 153 StGB) oder, sofern du bei Gericht unter Eid falsch aussagst, sogar wegen Meineids (§ 154 StGB) bestraft werden.