Betrug
Viele kennen das: Die Wünsche sind groß, die Möglichkeiten aber nicht... Teure Sachen im Laden oder im Internet locken, aber leider fehlt einem das nötige Geld dazu. Wer nun im Geschäft die Preisetiketten verändert oder online falsche Angaben beim Bezahlvorgang macht, kann als Betrüger verfolgt werden!
Immer wenn man einen anderen (auch z. B. ein Unternehmen als Vertragspartner) so täuscht, dass demjenigen dadurch ein Schaden und einem selbst ein Vorteil entsteht, dann liegt ein Betrugsverdacht nahe.
Gerade die scheinbare Anonymität im Internet verleitet viele Nutzer, dort Sachen oder Leistungen zu bestellen und sich auf verschiedene Arten vor der Bezahlung zu drücken. Doch das ist nicht nur demjenigen gegenüber unfair, der dann den Schaden hat: Die meisten Taten lassen sich aufklären, und die Strafen und Ersatzforderungen sind oft beträchtlich.
Fakten
Jemand, der betrügt, täuscht andere. Hierfür verändert er häufig etwas und schafft so neue „Tatsachen“. Dies lässt sich später aber häufig nachvollziehen. Spezialisten bei der Polizei sind dafür ausgebildet.
Fälschungen von Dokumenten lassen sich meist eindeutig nachweisen. Auch bei Täuschungen im Internet, ganz ohne Papier, ist es möglich, Straftäter zu überführen. Jeder hinterlässt Spuren, auch online. Die Beweise liefern der Polizei oft die Anbieter und Internetunternehmen, weil bestimmte Gesetze es so vorsehen.
Wer betrügt und erwischt wird, kann von Gerichten betraft werden. Aber auch völlig unabhängig davon steht dem Betrogenen Schadenersatz zu. Und diesen erstreitet er sich häufig in einem weiteren Verfahren vor Gericht.
Es ist also wahrscheinlich, dass ein Tatverdächtiger nach einem Betrug nicht nur mit der Polizei zu tun hat, sondern auch Post von einem Anwalt erhält, der die geschädigte Person oder das Unternehmen vertritt, das betrogen wurde. Dann wird nämlich Geld gefordert, um den Schaden auszugleichen. Außerdem kommen meist noch weitere Gebühren und Kosten dazu. Bei Kindern und Jugendlichen müssen diese dann häufig die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte zahlen.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Beim Betrug ist es gar nicht so selten, dass die Täter für die eigentliche Täuschung des Opfers nicht selbst aktiv werden, sondern z.B. die Anschrift oder das Bankkonto einer anderen Person für Geldeingänge oder Warenlieferungen nutzen. Diese andere Person nennt man Gehilfe, auch wenn sie nach der Tat vielleicht gar nichts von der Beute abbekommt. Und hauptsächlich hinterlässt dann der Gehilfe die Spuren und nicht derjenige, der die Idee und am Ende den Vorteil hat.
In diesem Fall wurde man sozusagen als „Werkzeug“ missbraucht. Das ist kein gutes Gefühl.
Auch Gehilfen des Täters werden von Gerichten bestraft!