Fahrraddiebstahl
Sattel oder Beleuchtung abbauen, ein fremdes Fahrrad mal eben für eine „Spritztour“ benutzen: Ist man dann schon ein Dieb? Hat man das Rad nur „ausgeliehen“ oder schon geklaut? Das Gesetz gibt eine klare Antwort: Wer Dinge, die einem nicht gehören, wegnimmt und behält, begeht einen Diebstahl.
Eine solche Handlung wird nach dem Strafgesetzbuch (StGB) bestraft. Das Gesetz unterscheidet dann zwischen dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges, dem so genannten einfachen Diebstahl und dem schweren Diebstahl. Je nachdem, ob das Fahrrad angeschlossen war oder beispielsweise in einem verschlossenen Kellerraum gestanden hat. Wird zum Beispiel vorher das Fahrradschloss geknackt oder eine Kellertür aufgebrochen, ist das ein schwerer Diebstahl, der auch höher bestraft wird.
Fakten
Auch Fahrräder sind Fahrzeuge. Unbefugter Gebrauch nach § 248b StGB bedeutet, dass man ein Fahrrad gegen den Willen des Besitzers benutzt. Dafür kann man mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Auch wer das versucht, macht sich schon strafbar.
Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sie für sich behalten oder an einen anderen weitergeben will.
Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Diebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Wird der Diebstahl unter ganz bestimmten Umständen begangen, spricht man im Strafrecht nach § 243 StGB von einem „besonders schweren Fall des Diebstahls“.
Besonders schwer ist der Diebstahl immer dann,
- wenn man vorher in ein Gebäude oder einen anderen umschlossenen Raum einbricht,
- wenn man beispielsweise einen nachgemachten Schlüssel oder ein Werkzeug dazu benutzt, um in den Raum zu gelangen oder sich vorher darin versteckt hat,
- wenn man eine Sache stiehlt, die durch eine Schutzvorrichtung, wie z. B. ein Schloss, gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
- wenn man gewerbsmäßig stiehlt, d. h., die geklauten Sachen später verkauft,
- wenn jemand stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person oder einen Unglücksfall ausnutzt.
Solche Fälle des Diebstahls werden mit Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.