Ladendiebstahl

Wer in einem Geschäft etwas nimmt und den Laden verlässt, ohne es zu bezahlen, begeht einen Ladendiebstahl. Trage die Sachen, die du kaufen möchtest, immer sichtbar, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass du etwas stehlen willst. Stecke sie erst nach dem Bezahlen in deine Tasche. In vielen Geschäften gibt es Ladendetektive. Sie haben das Recht, dich festzuhalten, bis die Polizei da ist.

Fakten

Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sie für sich behalten oder an einen anderen weitergeben will. 

Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Diebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Wer in einem Geschäft oder Supermarkt eine Ware einsteckt, ohne diese bezahlen zu wollen, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies nach § 248a StGB als Diebstahl geringwertiger Sachen bezeichnet, wenn der Wert der Ware unter 50 Euro liegt. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Ladendiebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. 

Wenn der Täter zwischen 14 und 18 Jahre alt ist, wird immer Strafanzeige gegen ihn erstattet und der Jugendstaatsanwalt eingeschaltet. Dieser prüft, ob die Anzeige an den Jugendrichter geschickt wird. Wenn ja, kann der Täter gerichtlich ermahnt werden oder es wird angeordnet, dass er Arbeitsstunden ableisten muss. Sein Name kann auch ins Erziehungsregister eingetragen werden.

Betroffene und Beteiligte

Wenn du mit Freunden unterwegs bist und merkst, dass einer von ihnen in einem Geschäft etwas einsteckt, so fordere ihn auf, die Ware in das Regal zurückzulegen, um ihm und dir viel Ärger zu ersparen. Wenn er das nicht macht, distanziere dich von ihm und verlasse den Laden, um nicht selbst als Mittäter beschuldigt zu werden.

Vermutlich weißt du selber, dass es nicht richtig ist, wenn man stiehlt. Das größte Problem dabei ist, dass ein wirtschaftlicher Schaden für den Ladenbetreiber und Nachteile für die anderen Kunden entstehen. Ist der Schaden hoch, weil beispielsweise oft und viel in dem Laden gestohlen wird, muss der Besitzer z. B. seine Preise für die ehrlichen Kunden erhöhen, um nicht pleite zu gehen.

Wenn du schon öfter etwas gestohlen hast und dein Verhalten nicht in den Griff bekommst, kannst du dich an eine Beratungsstelle wenden. Wenn du dich nicht traust, örtliche Beratungsstellen um Hilfe zu bitten, kannst du auch Hilfetelefone oder Internetberatungsangebote nutzen.

Eure Fragen zum Thema

Ja, denn beim Ladendiebstahl zählt schon der Versuch, eine Ware oder einen Gegenstand ohne zu bezahlen mitzunehmen.

Fordere ihn auf, die Ware in das Regal zurückzulegen. So bewahrst du ihn vor einer unüberlegten Tat.

Nein, dann wirst du nicht bestraft. Das Gesetz verlangt immer den Vorsatz - also den Willen, etwas wegzunehmen. Solltest du so etwas merken, lege die Ware wieder zurück in das Regal.

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