Ladendiebstahl
Wer in einem Geschäft etwas nimmt und den Laden verlässt, ohne es zu bezahlen, begeht einen Ladendiebstahl. Trage die Sachen, die du kaufen möchtest, immer sichtbar, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass du etwas stehlen willst. Stecke sie erst nach dem Bezahlen in deine Tasche. In vielen Geschäften gibt es Ladendetektive. Sie haben das Recht, dich festzuhalten, bis die Polizei da ist.
Fakten
Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt und sie für sich behalten oder an einen anderen weitergeben will.
Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Diebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Wer in einem Geschäft oder Supermarkt eine Ware einsteckt, ohne diese bezahlen zu wollen, begeht eine Straftat. Im Strafrecht wird dies nach § 248a StGB als Diebstahl geringwertiger Sachen bezeichnet, wenn der Wert der Ware unter 50 Euro liegt. Schon der Versuch kann bestraft werden. Wer einen Ladendiebstahl begeht, muss mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.
Wenn der Täter zwischen 14 und 18 Jahre alt ist, wird immer Strafanzeige gegen ihn erstattet und der Jugendstaatsanwalt eingeschaltet. Dieser prüft, ob die Anzeige an den Jugendrichter geschickt wird. Wenn ja, kann der Täter gerichtlich ermahnt werden oder es wird angeordnet, dass er Arbeitsstunden ableisten muss. Sein Name kann auch ins Erziehungsregister eingetragen werden.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Ja, denn beim Ladendiebstahl zählt schon der Versuch, eine Ware oder einen Gegenstand ohne zu bezahlen mitzunehmen.
Fordere ihn auf, die Ware in das Regal zurückzulegen. So bewahrst du ihn vor einer unüberlegten Tat.
Nein, dann wirst du nicht bestraft. Das Gesetz verlangt immer den Vorsatz - also den Willen, etwas wegzunehmen. Solltest du so etwas merken, lege die Ware wieder zurück in das Regal.