(Halb)synthetische Drogen

Bei den künstlich hergestellten Drogen musst du zwischen synthetischen und halbsynthetischen Drogen unterscheiden.

Anders als die sogenannten natürlichen Drogen werden diese in illegalen Laboratorien hergestellt. Du kannst dich dabei nicht darauf verlassen, dass immer die gleiche Menge der verschiedenen Substanzen enthalten ist. Somit kannst du die Wirkung nicht abschätzen.

Synthetische Drogen sind chemische Substanzen, die vollständig im Labor hergestellt werden und in der Natur nicht vorkommen. Es gibt sie in wechselnden Formen wie Pulver, Kapseln, Tabletten oder Flüssigkeiten, die überwiegend geschluckt werden. Gefährlich ist ihre unbekannte Zusammensetzung und Dosierung: Rauschdauer und Rauschintensität sind unkalkulierbar und machen die Konsumierenden dadurch zu „Versuchskaninchen“. Amphetamine, Ecstasy und Crystal Meth gehören zu den so genannten synthetischen Drogen.

Halbsynthetische Drogen besitzen als Grundlage einen Naturstoff. Aus diesen Naturstoffen werden bei einer sogenannten Teilsynthese in Laboren neue Stoffe hergestellt. LSD und Heroin zum Beispiel gehören zu den halbsynthetischen Stoffen.

Fakten

Amphetamin, auch „Speed“ oder „Pep“ genannt, wird in illegalen Laboren aus chemischen Grundstoffen hergestellt. Das helle Pulver, das manchmal auch als Tabletten oder Kapseln auf dem illegalen Markt angeboten wird, wird meistens geschluckt oder geschnupft. Alle Amphetamine wirken aufputschend. Durch den Konsum von Speed werden die Botenstoffe Noradrenalin und Dopamin freigesetzt. Dies führt zur Erhöhung der Körpertemperatur, der Puls steigt und die Atmung wird beschleunigt. Das Hunger-, Durst- und Müdigkeitsgefühl wird unterdrückt. Von Euphorie bis Depressionen und Wahnvorstellungen können ganz unterschiedliche Wirkungen auftreten.

Amphetamine machen stark psychisch abhängig mit Entzugssymptomen wie Niedergeschlagenheit, Depression und paranoide Zustände.

Amphetamine sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

Crystal Meth (= Methamphetamin) wird auch als Crystal, Crystal-Speed, Meth, Piko oder Ice bezeichnet. Es sieht aus wie Eiskristalle oder Glassplitter. Besonders riskant ist das Rauchen und Spritzen (in gelöster Form), da es hier sehr schnell zu einer Überdosierung kommen kann.

Crystal wirkt deutlich stärker als Amphetamin. Es bewirkt eine erhöhte Ausschüttung von Adrenalin, Noradrenalin und Dopamin im Gehirn und täuscht dem Körper damit eine plötzlich auftretende Gefahrensituation vor. Das setzt ihn unter Dauerstress. Hunger, Durst, Müdigkeit und Schmerzempfinden werden unterdrückt. Außerdem können Hautjucken, Schweißausbrüche, Schwindel, Herzrasen und Depressionen auftreten. Der Konsum von Crystal Meth führt sehr schnell zu einer starken psychischen Abhängigkeit und kann zu Psychosen und physischem Verfall führen. Das Risiko einer lebensgefährlichen Überdosierung ist sehr groß.

Crystal Meth ist im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und somit in Deutschland verboten.

Ecstasy, auch XTC, ist eine synthetische Droge und wird meist in Form von Tabletten konsumiert. Die Tabletten sind meist bunt mit unterschiedlichen Motiven. Ihr Aussehen sagt aber nichts über die Inhaltsstoffe oder ihre „Qualität“ aus. Deshalb kann ihre Wirkung nie sicher vorhergesagt werden.

Ecstasy wirkt stimulierend bis aufputschend, hemmungsabbauend und vorübergehend leistungssteigernd. Hunger, Durst und Müdigkeit werden nicht mehr gefühlt. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Körpertemperatur auf bis zu 41°C ansteigt. Dies führt zu einer „Überhitzung“ des Körpers und extremen Flüssigkeitsverlust. Der Mineralhaushalt des Körpers kann dadurch so gestört werden, dass es zu Zusammenbrüchen mit Todesfolge kommen kann.

Bei längerem Konsum von Ecstasy oder hohen Dosierungen können Schlafstörungen, Verwirrtheit, Konzentrationsprobleme, Leber- und Nierenschäden, Depressionen, Psychosen und Hirnschäden auftreten.

Ecstasy ist nach dem Betäubungsmittelgesetz in Deutschland verboten.

Heroin wird in chemischen Verfahren aus Rohopium gewonnen, dem Saft der Schlafmohnkapsel. Heroin ist ein braunes bis hellbeiges Pulver, manchmal auch von körniger Beschaffenheit und wird meist in gelöster Form gespritzt, oder es wird geschnupft, geraucht oder inhaliert. Es wirkt beruhigend, einschläfernd und schmerzlindernd. Nach der Einnahme tritt kurzfristig ein sehr starker „Kick“ auf. Dieser ist mit Euphorie, Hochgefühl und Gleichgültigkeit verbunden. Das unwiderstehliche Verlangen nach diesem „Kick“ sowie die Angst vor den rasch auftretenden Entzugserscheinungen sind die Hauptursachen der schnellen psychischen und physischen Abhängigkeit. Der Körper gewöhnt sich dann an das Rauschgift und benötigt eine immer höhere Dosis Heroin. Bei einer Überdosierung kommt es zu Atemlähmung und Herzversagen. Heroin kann außerdem Organschäden verursachen. Ein Entzug kann zu Nervosität, Schlaflosigkeit, Schweißausbrüchen, Schüttelfrost, Erbrechen und schmerzhaften Krämpfen führen.

Heroin ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

Kokain ist ein weißes kristallines Pulver, das unter Verwendung chemischer Substanzen aus den Blättern der Koka-Pflanze gewonnen wird. Crack ist eine Masse aus gelblich weißen Brocken und wird aus Kokain (meist von den Konsumierenden selbst) hergestellt. Kokain wird überwiegend durch die Nase geschnupft, Crack wird geraucht bzw. inhaliert. Durch die Einnahme werden Hunger-, Durst-, Kälte- und Müdigkeitsgefühle betäubt und ein intensives Gefühlsempfinden, aber auch Angstzustände ausgelöst. Kokain verursacht eine starke psychische Abhängigkeit, tiefe Depressionen, Halluzinationen und Wahnvorstellungen sowie eine verstärkte Bereitschaft zur Gewalttätigkeit.

In Deutschland sind Kokain und Crack nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

K.O.-Tropfen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für verschiedene Substanzen, die meist heimlich einer anderen Person verabreicht werden, um diese bewusstlos, willenlos oder handlungsunfähig zu machen.

Dabei kann es sich um Drogen wie beispielsweise GHB (Gammahydroxybutyrat) oder GBL (Gammabutyrolacton) handeln. GBL ist eine chemische Substanz, die als Lösungs- und Reinigungsmittel vielfältig verwendet wird. Im Körper wandelt sich GBL in GHB um und entfaltet auch dessen gefährliche Wirkung. In der Partyszene ist GBL/GHB zum Eigenkonsum weit verbreitet und als Liquid Ecstasy, Liquid X, Liquid E, Fantasy, Soap oder G-Juice bekannt. K.O.-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. GHB unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz und ist verboten.

Die Wirkung der Droge kann ganz unterschiedlich sein. Wenige Minuten nach der Einnahme können plötzlich Übelkeit, Schwindel und Müdigkeit auftreten, bis hin zu stundenlangem Schlaf oder sogar Bewusstlosigkeit. Werden zusätzlich noch andere Drogen eingenommen, steigt das Risiko von unkalkulierbaren Rauschzuständen.

Daneben gibt es auch weitere K.O.-Mittel, wie zum Beispiel Alkohol oder Ketamin.

Bei Lachgas (chemischer Name: Distickstoffmonoxid) handelt es sich um ein farb- und geruchloses Gas. Ob in der Industrie, beim Zahnarzt oder in der Lebensmittelbranche: Lachgas wird in vielen Bereichen verwendet. Es wird aber auch missbräuchlich als Droge konsumiert, denn wenn es inhaliert wird, wirkt es kurzzeitig berauschend. Die Gefahr dabei ist eine anhaltende Sauerstoff-Unterversorgung. Lachgas kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel bis hin zu Nerven- und Hirnschäden verursachen und kann auch tödlich sein.

LSD steht für Lysergsäurediethylamid und ist eine halbsynthetische Droge. Grundbaustein ist die Lysergsäure, ein natürlicher Wirkstoff aus Pilzen, die in Getreideähren wachsen.

LSD – auch z. B. als Blotter, Dots oder Trips bekannt – beeinflusst die Wahrnehmung und gehört somit zu den Halluzinogenen. Durch den Konsum kann es zu Sinnentäuschungen und einer verzerrten Wahrnehmung kommen. LSD ist ein Gefühlsverstärker. Wenn du also während des Konsums z. B. in einer negativen Grundstimmung bist, kann es passieren, dass diese in Angst und Panik umschlägt. Die Wirklichkeit lässt sich dann nicht mehr erkennen.

In Deutschland ist LSD nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

Synthetische Opioide haben eine ähnliche Wirkung wie natürliche Opiate (z. B. Morphin). Vollsynthetische Opioide sind beispielsweise Fentanyl, Tilidin oder Methadon. Hierbei handelt es sich um Substanzen, die normalerweise in der Medizin als Schmerzmittel eingesetzt werden. Sie müssen deshalb ärztlich verschrieben werden (verschreibungsfähige Betäubungsmittel).

Synthetische Opioide können Bewusstlosigkeit, niedrige Herzfrequenz, Atemstörungen, Übelkeit, Erbrechen oder Verstopfung verursachen.

Betroffene und Beteiligte

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Das Zeitgefühl geht verloren. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Du gefährdest nicht nur dich selbst, sondern auch deine Freunde, die bei dir im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn du unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und musst eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhältst du ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.

Wenn du drogenbedingt einen Fahrfehler machst, andere Verkehrsteilnehmer gefährdest oder einen Unfall baust, begehst du eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.

Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Selbst wenn du noch keinen Führerschein hast, kann es bei der Beantragung zu Verzögerungen bis hin zur Ablehnung kommen. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

Unabhängig von geltenden Grenzwerten empfiehlt die Polizei, unter Drogeneinfluss nicht am Straßenverkehr teilzunehmen – egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem E-Scooter, Motorroller oder dem Auto.

Du bist selbst für deinen Körper verantwortlich. Die Entscheidung, Drogen zu nehmen oder nicht, triffst nur du allein, egal welche Umstände Druck auf dich ausüben.

Du musst mit deinen Problemen nicht allein bleiben. Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen, die dir Hilfe anbieten und mit denen du reden kannst. Die Drogenberatung ist kostenlos und arbeitet nicht mit der Polizei zusammen.

Wenn du merkst, dass jemand in deinem Familien- und Freundeskreis Drogen konsumiert oder bereits drogenabhängig ist, bemühe dich darum, demjenigen zu helfen. Du kannst ihm oder ihr Mut machen, eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Eure Fragen zum Thema

Bei übermäßigem Konsum von Ecstasy tritt häufig eine Störung der Körperwärmeregulation auf. Der Grund dafür ist, dass sich der Konsument in überhitzten Räumen, z. B. in Diskotheken, aufhält und sich beispielsweise beim Tanzen ununterbrochen bewegt. Das führt zu einem sehr hohen Flüssigkeitsverlust. Ecstasy verstärkt dies darüber hinaus noch, da es das natürliche Durstgefühl unterdrückt. Somit kommt es zu einer starken Austrocknung des Körpers und zu einem lebensbedrohlichen Anstieg der Körpertemperatur zwischen 40 und 43 °C, da der Körper die Temperatur aufgrund der Austrocknung nicht mehr durch Schwitzen ausgleichen kann.

Wenn du feststellst, dass du unter dem Einfluss von K.O.-Tropfen Opfer einer Straftat geworden bist, ist es wichtig, sofort zu handeln. K.O.-Tropfen sind nur zirka zwölf Stunden im Blut und Urin nachweisbar. Deshalb suche sofort die Polizei und einen Arzt oder eine Ärztin auf.

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