Neue psychoaktive Stoffe (NPS)
Neue psychoaktive Stoffe (NPS) werden umgangssprachlich auch als „Designerdroge“, „Research Chemicals“ oder „Legal Highs“ bezeichnet. Sie werden mit irreführenden Beschreibungen z.B. als Kräutermischungen oder als Liquids, als sogenannte Badesalze, als Pulvergemische oder als Edibles (z.B. Fruchtgummis mit NPS) angeboten und in bunten und ansprechend gestalteten Verpackungen verkauft. Doch egal in welcher Form – Neue psychoaktive Stoffe sind nicht harmlos und nicht legal.
Auf die Verpackungsangaben kannst du dich nicht verlassen, da die Inhaltsstoffe meist gar nicht angegeben, unvollständig oder falsch sind. Du kannst also die Wirkung überhaupt nicht abschätzen. Darüber hinaus werden die Inhaltsstoffe eines Produkts von den Herstellenden immer wieder verändert. Selbst beim wiederholten Konsum einer bestimmten Mischung kann nicht mit der gleichen Wirkung gerechnet werden. Der gesundheitliche Schaden ist unberechenbar. Konsumierende werden dadurch zu „Versuchskaninchen“.
Der Umgang mit NPS ist laut dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) strafbar. Aktuell umfasst das NpSG die nachfolgenden sieben Stoffgruppen.
Fakten
Die offizielle Bezeichnung dieser Stoffgruppe ist „Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen“. Diese umfasst hauptsächlich Stimulanzien, die anregend oder antreibend auf die Körperfunktionen wirken. Genauso wie die klassischen Drogen, z. B. Amphetamin und Ecstasy, wirken die von 2-Phenethylamin abgeleiteten Verbindungen als Aufputschmittel. Das heißt, dass dein Körper durch eine Beeinflussung des Nervensystems zu Hochleistungen angespornt wird – die auch leicht zu Überforderungen werden können.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. Herzrasen, Bluthochdruck)
- Verdauungstrakt (u.a. Appetitlosigkeit)
- Nervensystem (u.a. Kopfschmerzen)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Hyperaktivität, unkontrollierter Anstieg der Körpertemperatur bis zur Überhitzung)
- psychische/psychiatrische Nebenwirkungen (u.a. Schlaflosigkeit, Verwirrtheit, Risiko von Paranoia und Psychosen)
Die offizielle Bezeichnung dieser Stoffgruppe ist „Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide“. Diese Stoffgruppe umfasst Stoffe mit cannabisartiger Wirkung. Im Vergleich zu natürlichem THC (Tetrahydrocannabinol, dem Hauptwirkstoff von Cannabis) kann die Wirkung und Wirkstärke der synthetischen Cannabinoide jedoch viel stärker sein. Synthetische Cannabinoide kommen in sogenannten Kräuter- oder Räuchermischungen vor und auch in zahlreichen E-Liquids.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. Herzrasen, Kreislaufprobleme)
- Verdauungstrakt (u.a. Mundtrockenheit, Übelkeit)
- Muskeln (u.a. Krampfanfälle)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Atemnot)
- psychische/psychiatrische Nebenwirkungen (u.a. Panikattacken, depressive Stimmungen)
Benzodiazepine sind verschreibungspflichtige Medikamente, die angstfreie und entspannte Zustände erzeugen. Seit einigen Jahren gibt es Drogen (Designer-Benzodiazepine), die versuchen, die Wirkung dieser Medikamente nachzuahmen. Diese Stoffe sind jedoch in ihrer Wirkung unerforscht und daher unberechenbar. Ein missbräuchlicher Konsum führt zu einer körperlichen und geistigen Abhängigkeit.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. Müdigkeit, Bewusstlosigkeit)
- Verdauungstrakt (u.a. Übelkeit, Erbrechen)
- Nervensystem (u.a. Schwindel, Kopfschmerzen)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Atemstörungen)
- psychische/psychiatrische Nebenwirkungen (u.a. Angstzustände, kognitive Einschränkungen)
Der offizielle Name dieser Stoffgruppe ist „Von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen“. Diese Stoffgruppe umfasst verschiedene synthetische Opioide, die in ihrer Wirkung den natürlichen Opiaten nachempfunden sind. Bei diesen Opioiden handelt es sich um Stoffe mit einer sehr starken Wirkung, die Psyche und Bewusstsein verändern. Sie haben schmerzstillende, dämpfende und auch euphorisierende Eigenschaften. Verschiedene U-Verbindungen sorgten in den letzten Jahren weltweit für eine Vielzahl von Todesfällen, auch in Deutschland.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. hohe Herzfrequenz)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Atemdepression, Verengung der Pupillen)
Die offizielle Bezeichnung dieser Stoffgruppe ist „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“. Synthetische Tryptamine (z. B. Abwandlungen von LSD) lösen vor allem Halluzinationen aus. Das kann dazu führen, dass du deine Handlungen nicht mehr kontrollieren und dadurch sowohl dich als auch andere gefährden kannst.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. Herzrasen, Bluthochdruck)
- Verdauungstrakt (u.a. Übelkeit, Erbrechen)
- Muskeln (u.a. Zittern, Bewegungsstörungen)
- Nervensystem (u.a. Kopfschmerzen)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Hyperaktivität)
- psychische/psychiatrische Nebenwirkungen (u.a. Angstzustände mit Panikattacken)
Die offizielle Bezeichnung dieser Stoffgruppe ist „Arylcyclohexylamine“. Typische Szenenamen für Ketamine sind z. B. Keta, Kate, K oder Special K. Diese Stoffgruppe umfasst Stoffe, die wie Schmerzmittel und Narkosemittel wirken. Wegen seiner Verwirrung und Gedächtnisverluste auslösenden Nebenwirkungen wird Ketamin auch als sogenannte „date-rape drug“ (Vergewaltigungsdroge) eingesetzt.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. Bluthochdruck, Bewusstlosigkeit)
- Verdauungstrakt (u.a. Übelkeit, Erbrechen)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Angstzustände, Gefahr von Psychosen, Gedächtnislücken)
- Nervensystem (u.a. Schwindel, Sprach-, Geschmacks- und Sehstörungen, Kopfschmerzen, Halluzinationen, „Ich-Entgrenzung“ und „Ich-Auflösung“)
- Muskeln (u.a. Zittern)
Die offizielle Bezeichnung dieser Stoffgruppe ist „Von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen“. Die Stoffgruppe umfasst sehr starke synthetische Opioide. Sie wirken sehr stark betäubend und sind deshalb sehr gefährlich.
Nebenwirkungen:
- Herz-Kreislauf (u.a. verlangsamte Herzfrequenz)
- Verdauungstrakt (u.a. Übelkeit, Erbrechen)
- sonstige Nebenwirkungen (u.a. Atemdepressionen, Absenkung der Körpertemperatur)
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Das Betäubungsmittelgesetz verbietet den Anbau, Besitz, Erwerb und den Handel mit Drogen. Bei den neuen psychoaktiven Stoffen, die verharmlosend auch als „Legal Highs“ bezeichnet werden, verändern die Hersteller immer wieder die Zusammensetzung der Stoffe, so dass Substanzen entstehen, die noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Um diese Lücke zu schließen, trat am 26.11.2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft. Seitdem sind die meisten dieser neuen psychoaktiven Stoffe verboten.
NPS umfassen viele Erscheinungsformen wie beispielsweise Kräutermischungen, Liquids, Pulver oder Pillen und können auch in Lebensmitteln wie Gummibärchen, Lollies oder Keksen enthalten sein. Sie decken letztendlich die ganze Bandbreite an Erscheinungsformen der bekannten Drogen ab.
NPS sind sehr gefährlich. Die Verkaufsstrategie setzt auf bunte Verpackungen und lässt die Produkte durch das Bewerben als „legal“ „rein pflanzlich“ oder „qualitativ hochwertig“ harmlos wirken. Dadurch kann (fälschlicherweise) der Eindruck entstehen, dass diese Produkte keine gesundheitsgefährdenden bzw. verbotenen Stoffe enthalten – das ist aber falsch! NPS werden nämlich illegal hergestellt und unterliegen keinen Qualitätskontrollen. Gefährlich sind – neben der Wirkung der Stoffe selbst – vor allem ihre unbekannte Zusammensetzung sowie die Menge an Wirkstoff und Dosierung: Rauschdauer, -wirkung und -intensität sind unvorhersehbar und können daher schnell überdosiert werden.
In der Regel unterstehen NPS den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) oder des Neuen psychoaktiven Stoffe Gesetzes (NpSG), somit ist der Umgang mit ihnen gesetzlich geregelt und je nach Handlung und Substanz strafbewehrt. Das NpSG umfasst aktuell sieben Stoffgruppen. Das bedeutet, dass der missbräuchliche Umgang mit allen Stoffen, die von diesen Stoffgruppen umfasst sind, verboten und strafbewehrt ist.
Weitere Informationen zu NPS findest du auf den folgenden Webseiten:
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Infotelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung: 0221/892031
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