Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalt zwischen Menschen, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenleben, d.h. als Familie oder Paar.
Sie liegt auch dann vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.
Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt. Sie liegt beispielsweise vor, wenn ein Partner Gewalt und Demütigungen einsetzt, um den anderen zu kontrollieren und Macht auszuüben. Dies geschieht häufig zu Hause, kann aber auch außerhalb der Wohnung geschehen, z. B. können Kindereinrichtungen, die Straße, Geschäfte und Arbeitsstellen Tatort sein.
Fakten
Es gibt viele Arten, wie häusliche Gewalt ausgeübt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Verhaltensweisen, die die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der anderen Person ignorieren, die Person isolieren oder Kontakte nach außen verhindern, Demütigungen, Beleidigungen, Bedrohung, Einschüchterungen, Verfolgen und Auflauern (Nachstellung),körperliche Gewalt androhen und ausüben, sexuelle Gewalt bis hin zu Vergewaltigungen, Tötungen (Mord oder Totschlag), Drohung mit Selbstmord oder Drohung, den Kindern etwas anzutun.
Häusliche Gewalt kann dauernd passieren oder in Abständen immer wieder stattfinden.
Häusliche Gewalt ist nie Privatsache, sondern strafbar. Sie ist kein eigener Straftatbestand, aber viele Erscheinungsformen häuslicher Gewalt sind gesetzlich verboten und stellen eine Straftat dar. Sie reichen von Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Nachstellung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung über verschiedene Sexualdelikte bis hin zur versuchten und vollendeten Tötung.
Die Polizei hat die Möglichkeit, konsequent gegen die Täter vorzugehen, z. B. durch Wohnungsverweisung, Platzverweis oder Strafanzeige. Sie kann Opfern Hilfestellung bei der Beantragung weitergehenden zivilrechtlichen Schutzes geben.
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Außerdem kann dem gewalttätigen Partner verboten werden, sich dem Opfer zu nähern oder mit ihm Kontakt aufzunehmen, (z. B. per Telefon, Fax, SMS oder E-Mail). Das Gericht kann den Täter auch verpflichten, der gefährdeten Person die gemeinsam genutzte Wohnung, zumindest befristet, zu überlassen - ganz unabhängig davon, wer Allein- oder Miteigentümer bzw. Mieter der Wohnung ist. Das bedeutet also, dass zunächst immer der Täter ausziehen und sich vom Opfer fernhalten muss.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten, neigen oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert und umgehend gestoppt werden.
Du hast das Recht, Gewalthandlungen nicht sehen, hören, fühlen und erleben zu müssen. Keine Form der Gewalt ist o. k. Es gibt andere Möglichkeiten mit Konflikten umzugehen. Das kann jeder lernen; auch deine Eltern.
Welche Möglichkeiten du hast, dich zu schützen und Hilfe zu bekommen, kannst du unter „Hier bekommst du Hilfe“ lesen.
Erwachsene haben die Pflicht, dich vor Gefahren zu schützen. Wenn sie das nicht können oder wollen, musst du selbst etwas tun. Du darfst dich schützen. Du bist wichtig. Lies weiter unter Tipps, um zu erfahren, was du tun kannst.
Wenn es sich um eine sehr schlimme Situation handelt, die sofort beendet werden muss, rufe die Polizei unter 110.
Gehört Gewalt in deiner Familie zum Alltag und du willst das alles nicht mehr aushalten müssen, dann hole dir Hilfe. Sofortmaßnahmen im Notfall und das Planen und Organisieren von Hilfe findest du unter Tipps.
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