Hooligans
Das Wort Hooligan ist englisch und heißt übersetzt: Schlägertyp, Rabauke, Raufbold.
Aber was genau sind Hooligans und was macht sie aus? In dieser Rubrik findest du Fakten und Hintergrundinformationen zum Thema.
Fakten
Als Hooligans bezeichnet man Menschen, die im Umfeld von Sportveranstaltungen gewalttätige Auseinandersetzungen mit anderen Hooligan-Gruppen oder mit der Polizei suchen. Treffen Hooligan-Gruppen aufeinander, wozu sie sich häufig sogar gezielt verabreden, kommt es zu spontanen und ausufernden Schlägereien, bei denen bewusst auch schwere Verletzungen in Kauf genommen werden. Die Sportveranstaltung selbst spielt für Hooligans meist eine untergeordnete Rolle – für sie steht der "Kick" an der Gewalt im Vordergrund.
Zwischen den Hooligan-Gruppen gibt es Freund- und Feindschaften.
Entstanden ist die Hooliganbewegung in England. Von dort aus hat sie sich über die ganze Welt verbreitet. Gewalt und Aggressivität gehören zur Hooligan-Kultur, sie feiern diese sogar regelrecht. Viele werden Mitglied einer Hooligan-Gruppe, weil sie eine Art "Kick" bekommen, wenn sie durch einen Kampf zeigen können, dass sie stärker sind als ihr Gegner. Viele finden auch einfach den Zusammenhalt in der Gruppe gut.
Eigentlich gibt es einen Ehrenkodex unter den Hooligans, der besagt:
- Keine anderen Zuschauer des Spieles werden angegriffen.
- Bei einem Kampf müssen in jeder Gruppe gleich viele Leute sein.
- Wenn dein Gegner am Boden liegt, wird nicht mehr zugeschlagen.
- Es werden keine Waffen verwendet.
Dieser Ehrenkodex wird aber immer häufiger nicht beachtet. Mittlerweile werden sogar teilweise Waffen, wie z. B. Messer, eingesetzt oder auch "normale Fans" verletzt.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Allein die Tatsache, ein Hooligan zu sein, ist nicht verboten oder strafbar. Eine Strafbarkeit kann allerdings dann vorliegen, wenn man sich beispielsweise als Hooligan-Gruppe zu einer Schlägerei verabredet. Rechtlich kann dies als "Androhung von Straftaten" (§ 126 StGB) oder als "Billigung von Straftaten" (§ 140 StGB) bewertet werden.
Schlägereien sind mit sportlichen Wettkämpfen, bei denen alle Beteiligten wissen, was sie erwartet, nicht vergleichbar. Gruppenschlägereien sind grundsätzlich sittenwidrig und somit nicht erlaubt, weil "Spielregeln" fehlen. Bei einer Schlägerei entsteht in der Regel eine Gruppendynamik, die zu einer großen Lebens- und Verletzungsgefahr der Kontrahenten führen kann. Deshalb stellt das Gesetz schon die bloße Beteiligung an einer Schlägerei (
§ 231 StGB) unter Strafe. Da die Polizei nicht nur den Auftrag hat, Straftaten zu verhindern, sondern auch, das Leben und die körperliche Unversehrtheit aller Menschen zu schützen, kann sie auch bei verabredeten Schlägereien nicht wegsehen, sondern muss die Entstehung solcher Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld unterbinden.