Nachstellung / Stalking

Der Begriff Stalking wird aus dem Englischen abgeleitet und bedeutet Anpirschen. Darunter versteht man wiederholtes Belästigen, Verfolgen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen ihren Willen.

Stalker reagieren in vielfältiger Weise, z. B. durch Telefonterror, Verschicken von unzähligen Nachrichten per SMS, What‘s App, Emails oder Briefen. Sie bestellen Waren auf den Namen des Opfers oder machen ihm Geschenke. Sie beobachten ihr Opfer immer und überall, verfolgen es und erkundigen sich im Freundes- und Bekanntenkreis nach ihm.

Wird der Täter zurückgewiesen, kommt es zu Sachbeschädigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und im schlimmsten Falle zur Tötung des Opfers.

Fakten

Am 31.03.2007 hat der Gesetzgeber die Nachstellung (Stalking) ins Strafgesetzbuch unter § 238 StGB aufgenommen: Stalking ist keine Privatsache, sondern eine Straftat. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes kann Opfern ein effektiver Schutz geboten werden und gleichzeitig können die Täter für ihre Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die angedrohten Strafen liegen, je nach Schwere der Tat, zwischen einer Geldstrafe und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Wer einen anderen ständig beobachtet, verfolgt, ihm auflauert, mit Nachrichten per Telefon, Computer oder Brief bombardiert, für ihn Bestellungen von Waren, Taxis, Handwerkern oder anderes tätigt oder droht, diese Person oder einen seiner Angehörigen zu verletzen oder seiner Freiheit zu berauben, macht sich strafbar, wenn das Opfer in seinem gewohnten Lebensablauf schwerwiegend beeinträchtigt wird. Die Lebensgestaltung ist schwerwiegend beeinträchtigt, wenn das Opfer Angst und Panik hat und seine Gewohnheiten einschränkt oder ändert.

Der Täter muss mit einer höheren Strafe rechnen, wenn durch sein Verhalten das Opfer in Todesgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird. Dies gilt auch, wenn durch das Handeln des Täters nahe Angehörige des Opfers betroffen sind.

Verantwortlich ist der Täter auch, wenn das Opfer sich selbst umbringt oder auf der Flucht vor dem Täter stirbt. Stirbt das Opfer oder ein naher Angehöriger durch die Handlungen des Täters, so erwartet ihn eine langjährige Freiheitsstrafe.

Betroffene und Beteiligte

Opfer eines Stalkers kann jeder werden, Frau oder Mann, jung oder alt.

Etwa 90% der weiblichen Opfer kennen ihren Stalker. Meist handelt es sich um den Expartner oder eine Person aus dem nahen Umfeld (z. B. Bekannte, Arbeitskollegen, Familienmitglieder, Kunden, Patienten).

Die Folgen für die Opfer können sehr unterschiedlich sein:

Schlafstörungen, Magenprobleme, Kopfschmerzen, Angst, Panikattacken, Wut, Depressionen.

Zudem bewirkt die Verfolgung bei vielen Opfern eine Veränderung in ihrer Lebensführung. Aus Angst, den Stalker zu treffen, gehen sie nicht mehr zum Sport, in Lokale oder an bestimmte Orte. Einige Opfer wechseln sogar die Schule, den Arbeitsplatz oder auch den Wohnort.

Wenn dir diese Dinge bekannt vorkommen und du davon betroffen bist, dann hole dir Hilfe. Sprich mit einer Person, der du vertraust und erstatte Anzeige bei der Polizei. Es gibt auch Hilfeangebote, die du in einer solchen Situation in Anspruch nehmen kannst.

Es gibt unterschiedliche Motive, eine andere Person zu stalken:

  • man möchte seinen Partner wieder zurückgewinnen,
  • Macht und Kontrolle über das Opfer ausüben,
  • man hat Wut und Rachegedanken, weil das Opfer einen verlassen hat,
  • Verlustängste,
  • sexuelle Phantasien,
  • man glaubt, dass das Opfer den Kontakt will (Fehlwahrnehmung),
  • man hat psychische Störungen.

Wenn du merkst, dass du zwanghaft einer anderen Person nachstellst und dein Problem nicht in den Griff bekommst, suche dir Hilfe. Denke daran: Für die verfolgte Person ist das, was du tust, extrem belastend, und du machst dich mit deinem Verhalten möglicherweise strafbar.

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