RAUB / RÄUBERISCHE ERPRESSUNG
Ist das „Abziehen" des Schulrucksacks wirklich schon ein Raub? Ab wann wird das „Abzocken" als räuberische Erpressung gewertet? Laut Gesetz ist Raub die Wegnahme von fremdem Eigentum unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Eine solche Tat wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen des Raubes, je nach Art und Weise, wie dieser begangen wird, oder nach der Schwere der Verletzungen des Opfers.
Fakten
Wer anderen mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt eine Sache wegnehmen will, um diese Sache selbst zu behalten oder an jemand Drittes weiter zu geben, handelt gesetzeswidrig und begeht eine Straftat. Im Strafrecht bezeichnet man das als Raub gemäß § 249 StGB. Das Gesetz sieht für einen Raub eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vor.
Wenn ein Raub unter ganz bestimmten Umständen verübt wird, spricht man von einem schweren Raub gemäß § 250 StGB.
Ein Raub ist immer dann „schwer", wenn der Täter oder eine andere am Raub beteiligte Person eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt oder eine andere Person durch die Tat in Gefahr bringt.
Außerdem wird ein Raub als „schwer" eingestuft, wenn der Täter oder ein Mittäter ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person zu verhindern oder zu überwinden. Das kann auch eine „Scheinwaffe“ sein, also z. B. eine Spielzeugpistole, bei der nicht zu erkennen ist, dass es sich nicht um eine echte Waffe handelt. Auch wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, gilt das als schwerer Raub.
Trifft nur einer dieser Punkte zu, kann ein Angreifer wegen schweren Raubes verurteilt werden. Die Gefängnisstrafe kann dabei je nach Schwere des Falls zwischen einem und zehn Jahren liegen.
Das Strafmaß, mit dem ein Räuber bestraft wird, richtet sich auch nach den Folgen des Raubes für das Opfer.
Verursacht der Räuber durch die Tat den Tod des Opfers, auch wenn er das nicht mit Absicht gemacht hat, wird er laut § 251 StGB mit mindestens zehn Jahren Haft bestraft.
Bei einer Erpressung (§ 253 StGB) nötigt der Erpresser einen anderen durch Drohung zu bestimmtem Handeln, Dulden oder Unterlassen, um sich selbst oder auch andere zu bereichern.
Wird jemand erpresst und der Erpresser droht dem Opfer, es zu verletzten oder gar zu töten, so nennt man das räuberische Erpressung gemäß § 255 StGB.
Bei einer räuberischen Erpressung wird der Täter wie ein Räuber bestraft.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Sobald das „Abzocken" unter Gewaltanwendung geschieht, ist auch das schon als Raub einzustufen.
Wird dem Opfer vorher allerdings Gewalt angedroht, sprechen wir von räuberischer Erpressung. Schon die Äußerung „Gib mir dein Pausenbrot oder ich hau dir eine rein!" gilt als räuberische Erpressung; die Tat kann somit wie ein Raub bestraft werden.