Cybermobbing
Mit dem Smartphone ist man täglich im Netz unterwegs. Dabei werden mit Freunden Nachrichten, Fotos und Videos ausgetauscht und Soziale Netzwerke genutzt. In diesem scheinbar anonymen Netz fällt es manchen leicht, andere zu beleidigen und anzugreifen. Dieses so genannte Cybermobbing kann jeden treffen. Doch Cybermobbing kann strafbar sein.
Cybermobbing liegt dann vor, wenn Personen oder Gruppen andere Personen mittels elektronischer Kommunikationsmedien, also z. B. dem Handy oder Internet, absichtlich und systematisch über einen längeren Zeitraum belästigen, bedrohen, bloßstellen und ausgrenzen.
Cybermobbing ist keine eigene Straftat, kann aber Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen beinhalten. Unter „Fakten“ werden Straftaten aufgeführt, die über das Internet, mit dem Smartphone, Tablet, Laptop oder dem PC zu Hause begangen werden können und dem Phänomen „Cybermobbing“ zugeordnet werden können.
Fakten
Wenn Personen über das Internet, in sozialen Netzwerken oder per Handy beleidigt werden oder wenn jemand bewusst Unwahrheiten verbreitet oder Tatsachen weitergibt, die den anderen herabsetzen und "fertig machen", dann ist das eine Straftat. Mögliche Straftaten, die dadurch - wie im realen Leben auch - begangen werden können, sind Beleidigung nach § 185 StGB, Üble Nachrede nach §186 StGB, und Verleumdung nach §187 StGB.
Es ist also genauso falsch, andere Personen in der digitalen Welt zu beleidigen oder in irgendeiner Weise "fertig zu machen" wie im richtigen Leben auch. Die Kommunikationswege, also das Handy oder Internet, sind bei der Begehung von Straftaten lediglich so genannte Tatbegehungsmittel.
Wenn du jemand anderen im Netz pausenlos mit bösartigen Mails, beleidigenden Kommentaren, SMS und Fotos bombardierst und derjenige darunter leidet, dann machst du dich strafbar. Der Betroffene kann das bei der Polizei anzeigen, da es sich um Nachstellung handelt. Es wird damit eine Straftat nach § 238 StGB begangen.
Wenn du im Internet jemanden bedrohst oder zu etwas zwingst, was er gar nicht tun will, dann ist das nach §§ 240, 241 StGB genauso strafbar wie im realen Leben und wird als Bedrohung oder Nötigung bezeichnet.
Nicht jede Situation darf fotografiert, nicht jedes Foto veröffentlicht werden. Das Gesetz verbietet es, von Personen dort unbefugt Fotos zu machen, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seinem "höchstpersönlichen Lebensbereich", wie z. B. in seiner Wohnung. Auch Personen in peinlichen oder hilflosen Situationen dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wenn solche Bilder gezielt verbreitet werden, um jemand anderen zu beleidigen oder zu verletzen, kann es sich auch um Cybermobbing handeln. Um Menschen vor solchen Aufnahmen und möglichen Veröffentlichung zu schützen, gibt es den § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Er stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein! Mehr Informationen gibt es auch im Artikel Recht am eigenen Bild.