Recht am eigenen Bild

Fast jeder Jugendliche kennt die Situation: Mit ein paar Freunden ist man in der Disko oder auf einer privaten Party gewesen, hatte Spaß und hat sich dabei gegenseitig fotografiert. Soweit ist das ok. Doch es ist ja nur halb so lustig, wenn man diese Fotos nicht auch ins Internet hochlädt. Aber damit kann der Ärger schnell anfangen. Denn wer die Fotos der Freunde - ohne dass sie damit einverstanden sind - ins Internet hoch lädt, macht sich strafbar. Vorher sollte man also checken, ob alle damit einverstanden sind, dass die Fotos veröffentlicht werden. Denn einmal ins Internet hochgeladen, sind die Fotos nicht mehr so einfach zu löschen.

Fakten

Nicht jede Situation darf fotografiert, nicht jedes Foto veröffentlicht werden. Das Gesetz verbietet es, von Personen dort unbefugt Fotos zu machen, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seinem "höchstpersönlichen Lebensbereich", wie z. B. in seiner Wohnung. Ebenfalls nicht fotografiert oder gefilmt werden darf an Orten wie Toiletten oder Umkleideräumen. Diese Orte sind bewusst vor den Blicken vieler Leute geschützt, sind privat und sollen das auch bleiben. Weiterhin kommt hinzu, dass Personen nicht in peinlichen oder hilflosen Situationen fotografiert oder gefilmt werden dürfen. Um Menschen vor solchen Aufnahmen und möglichen Veröffentlichung zu schützen, gibt es den § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Er stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein!

Wenn du Fotos, auf denen auch deine Freunde zu sehen sind, im Internet veröffentlichen möchtest, dann müssen die Freunde vorher damit einverstanden sein. Wenn du die Fotos ohne diese Einwilligung veröffentlichst, ist das ein Verstoß gegen §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz in Verbindung mit § 33 KunstUrhG und damit strafbar.

Betroffene und Beteiligte

Wenn du auf einer öffentlichen Party, einer Jugendfahrt oder irgendwo sonst mit deinen Freunden unterwegs bist, wo jede Menge fotografiert wird, du das aber nicht möchtest, dann kannst du das dem Fotografen nicht verbieten. Du hast aber das Recht, ihm die Veröffentlichung der Fotos, auf denen du zu sehen bist, zu verbieten. Wenn du von dir Fotos, z. B. im Internet findest, deren Veröffentlichung du nicht zugestimmt hast, kannst du sie verbieten lassen. Besonders dann, wenn sie dich in einer hilflosen oder für dich peinlichen Situation zeigen. Vielleicht verbreitet jemand auch gezielt ein Foto von dir in den sozialen Medien, um dich zu beleidigen oder zu verletzen? Dann könnte es sich auch um Cybermobbing handeln.

Wenn du Fotos, auf denen auch deine Freunde zu sehen sind, im Internet veröffentlichen möchtest, dann müssen die Freunde vorher damit einverstanden sein. Ohne diese Einwilligung begehst du einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und machst dich mit der Veröffentlichung strafbar. Darüber hinaus ist das Verletzen der Privatsphäre von Personen durch Fotos und Videos verboten. Dies gilt besonders für die Bereiche, die dem "höchstpersönlichen Lebensbereich" zuzuordnen sind. Dazu gehören z. B. Umkleideräume in Sport- und Schwimmhallen, Toiletten und Wohnungen. Bedenke, dass auch das Gebrauchen oder zugänglich machen solcher Bilder strafbar sein kann. Darunter fällt auch das Weiterleiten und Teilen in Sozialen Medien. Auch wenn du noch nicht strafmündig sein solltest, kann es sein, dass du oder deine Eltern einen entstandenen Schaden wieder gut machen müssen. Eine Tat, die nicht zwingend eine strafrechtliche Folge für dich hat, kann dennoch eine zivilrechtliche Folge haben. Eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch eine Bild- oder Videoaufnahme kann daher ziemlich teuer für dich werden.

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