Recht am eigenen Bild
Fast jeder Jugendliche kennt die Situation: Mit ein paar Freunden ist man in der Disko oder auf einer privaten Party gewesen, hatte Spaß und hat sich dabei gegenseitig fotografiert. Soweit ist das ok. Doch es ist ja nur halb so lustig, wenn man diese Fotos nicht auch ins Internet hochlädt. Aber damit kann der Ärger schnell anfangen. Denn wer die Fotos der Freunde - ohne dass sie damit einverstanden sind - ins Internet hoch lädt, macht sich strafbar. Vorher sollte man also checken, ob alle damit einverstanden sind, dass die Fotos veröffentlicht werden. Denn einmal ins Internet hochgeladen, sind die Fotos nicht mehr so einfach zu löschen.
Fakten
Nicht jede Situation darf fotografiert, nicht jedes Foto veröffentlicht werden. Das Gesetz verbietet es, von Personen dort unbefugt Fotos zu machen, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seinem "höchstpersönlichen Lebensbereich", wie z. B. in seiner Wohnung. Ebenfalls nicht fotografiert oder gefilmt werden darf an Orten wie Toiletten oder Umkleideräumen. Diese Orte sind bewusst vor den Blicken vieler Leute geschützt, sind privat und sollen das auch bleiben. Weiterhin kommt hinzu, dass Personen nicht in peinlichen oder hilflosen Situationen fotografiert oder gefilmt werden dürfen. Um Menschen vor solchen Aufnahmen und möglichen Veröffentlichung zu schützen, gibt es den § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Er stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein!
Wenn du Fotos, auf denen auch deine Freunde zu sehen sind, im Internet veröffentlichen möchtest, dann müssen die Freunde vorher damit einverstanden sein. Wenn du die Fotos ohne diese Einwilligung veröffentlichst, ist das ein Verstoß gegen §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz in Verbindung mit § 33 KunstUrhG und damit strafbar.