Graffiti
Illegale Graffiti sind in ganz Deutschland und sogar auf der ganzen Welt ein Problem. Die Graffiti-Szene , also Jugendliche und Erwachsene, die sprayen, wächst und macht immer stärker auf sich aufmerksam. Insbesondere die über mehrere Kilometer mit Graffiti besprühte Mauer in Berlin trug zur Akzeptanz bei. Bei einigen Jugendlichen wurde auch dadurch das Interesse an dieser Art von Selbstdarstellung geweckt. Es geht um „fame und respect“ – und um Sachschäden in Millionenhöhe. Das Problem sind dabei nicht die Sprayer, die manchmal sogar gegen Bezahlung ihre Kunst erlaubt z.B. auf Fassaden darstellen, sondern die Sprayer, die unerlaubt Wände, Züge usw. besprühen bzw. beschmieren, denn dadurch entstehen sehr hohe Sachschäden.
Fakten
Graffiti steht international als Oberbegriff für eine subkulturelle Ausdrucksweise in Form von Schriftzügen und Bildern in unterschiedlichsten Varianten. Als Graffiti werden auf geeignete Flächen gezeichnete, gemalte, gesprühte oder gekratzte Bilder, Buchstaben oder andere Symbole bezeichnet.
Unerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen nach den §§ 303 oder 304 StGB. Der Verursacher ist dabei schadenersatzpflichtig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind strafunmündig, können aber bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig gemacht werden. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt.
Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten! Bestraft wird auch, wer unerlaubt das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und nicht nur vorübergehend verändert oder Schmiere dafür steht.
Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommt der Sprayer die Rechnung der Geschädigten. Dafür können diese einen Schuldtitel bei Gericht erwirken - und der hat eine Laufzeit von 30 Jahren! Das bedeutet, dass man 30 Jahre lang verpflichtet ist, den Schaden zu bezahlen, wenn man zum Zeitpunkt der Tat kein Geld besitzt.
Sprayer, die sich unerlaubt auf einem Betriebsgelände aufhalten, begehen einen Hausfriedensbruch und begeben sich zudem in Gefahr. Auf einem Bahnbetriebsgelände riskieren sie beispielsweise, unter fahrende Züge oder Loks zu geraten oder einen Stromschlag zu erhalten.
Auch so genannte Stromschienen sind aufgrund der hohen elektrischen Spannung gefährlich. Auf solchen Stromschienen fahren die U-Bahnen in Berlin, Hamburg, Nürnberg, München und die S-Bahnen in Berlin und Hamburg sowie im Endbahnhof der Flughafen-S-Bahn Dresden.