Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist strafbar!

Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy - rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung. Sachbeschädigung ist ein Vergehen, das mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ (§ 304 StGB) begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die nicht nur einer bestimmten Person gehören, sondern beispielsweise zur öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z. B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen.

Wenn der Täter gefunden wird, muss der Schaden, also z. B. das Handy oder die Parkbank, vom Täter ersetzt bzw. bezahlt werden. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.