Missbrauch
Als „Sexuellen Missbrauch“ bezeichnte man alle Formen sexueller Gewalt an Kindern oder in bestimmten Abhängigkeitsverhältnissen (z. B. sexuelle Handlungen von Lehrern gegenüber Schülern oder von Ausbildern gegenüber Auszubildenden).
Missbrauch ist eine sehr schwere Straftat und für die Betroffenen häufig mit einer sehr langen Leidenszeit verbunden. Die Gründe für einen Missbrauch sind vielfältig. In vielen Fällen geht es um das Ausnutzen von Vertrauen und Abhängigkeit eines Kindes oder Jugendlichen für die eigenen Bedürfnisse nach Macht oder sexueller Befriedigung.
Sexuelle Missbrauchshandlungen reichen von sexualisierter Sprache über Berührungen im Intimbereich bis hin zu aggressiver sexueller Gewalt.
Sexueller Missbrauch passiert leider immer noch viel zu häufig. In den meisten Fällen kommen die Täter aus dem engeren sozialen Umfeld des Opfers: meistens aus der Familie, aber auch aus der Schule, dem Verein oder dem familiären Freundeskreis.
Bei einer engen sozialen Beziehung zwischen Täter und Opfer erstreckt sich der sexuelle Missbrauch oft über lange Zeiträume. Opfer schaffen es dann häufig nicht ohne Hilfe von außen, sich aus der Missbrauchs-Spirale zu befreien.
Fakten
Weil vor allem junge Menschen unerfahren und oft vertrauensselig auch gegenüber fremden Personen und deshalb besonders schutzbedürftig sind, verbieten die §§ 176 und 176a StGB jede sexualisierte Einwirkung auf Kinder. Egal, ob diese Einwirkung durch Reden oder Chatten, durch Zeigen von Bildern oder Lesen von Texten, durch Fotografieren oder Filmen, durch Anfassen oder in anderer Form erfolgt - aus Sicht des Gesetzes ist dies alles "sexueller Missbrauch".
Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist strafbar und je nachdem, was genau passiert ist, sind Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Durch den § 182 StGB sind auch Jugendliche, also Mädchen und Jungen zwischen 14 und 18 Jahren, vor sexuellem Missbrauch geschützt, wobei freiwilliger Sex unter Jugendlichen ab 14 Jahren grundsätzlich straffrei ist.
Sex mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage ausgenutzt wird.
Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren ist strafbar, wenn eine erwachsene Person über 21 Jahre dabei die fehlende Erfahrung des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.
Strafbar ist es aber auch, wenn Volljährige, also Personen über 18 Jahren, für den Sex mit Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren Geld bezahlen oder ihnen andere geldwerte Vorteile (Wohnung, Kleidung, Essen) zukommen lassen.
Der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist strafbar, und neben Geldstrafen sind Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.
Mädchen und Jungen unter 16 Jahren, die jemandem zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung anvertraut sind sowie leibliche oder angenommene Kinder unter 18 Jahren nennt das Gesetz auch Schutzbefohlene.
Jede sexuelle Handlung mit oder im Beisein des Schutzbefohlenen ist nach § 174 StGB grundsätzlich verboten und wird mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft.
Auch der Versuch des sexuellen Missbrauches von Schutzbefohlenen ist strafbar.
Hier handelt es sich um kein Sexualdelikt, aber wenn jemand seine Fürsorge oder Erziehungspflicht (Eltern, Lehrer, Erzieher) gegenüber einem Mädchen oder Jungen unter 16 Jahren gröblich verletzt und in die Gefahr bringt, bei der körperlichen oder psychischen Entwicklung Schaden zu nehmen (z. B. durch Prostitution), wird er nach § 171 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Du solltest bedenken, dass der äußere Anschein eines sexuellen Missbrauchs nichts darüber aussagt, wie schlimm es für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist. In Abhängigkeit von den Gesamtumständen und der psychischen Stabiltität der oder des Betroffenen kann ein scheinbar kleinerer Übergriff manchmal als schlimmer empfunden werden als einer, der von außen betrachtet schwerwiegender erscheint.
Das deutsche Strafrecht ist bei der Bewertung von Missbrauchshandlungen sehr streng. Das Gesetz wertet z. B. schon folgende Handlungen als sexuellen Missbrauch:
- Einem Kind werden pornografische Texte, Bilder oder Filme zugänglich gemacht.
Dazu ein Beispiel: Wenn du 14 Jahre oder älter bist und ein pornografisches Bild oder Video in eine Gruppe postest, zu der auch Kinder unter 14 Jahren Zugang haben, begehst du nach dem Gesetz einen sexuellen Missbrauch. - Zu einem Kind wird von einem Erwachsenen Kontakt mit sexueller Absicht aufgenommen.
Wenn dir oder jemand anderem ein sexueller Übergriff passiert ist, dann ist die erwachsene Person dafür voll und ganz verantwortlich, das Opfer hat keine Schuld!
Kinder und Jugendliche wollen nicht missbraucht werden! Die Erwachsenen haben die Verantwortung, die Grenzen einzuhalten, und dabei ist es völlig egal, wie sich das Kind oder der Jugendliche vorher verhalten hat.
Alle Menschen sollten unabhängig vom Alter in ihrer Sexualität ernst genommen werden. Wenn jemand „Nein“ sagt, dann bedeutet es auch ein Nein.
Besonders Kindern und Jungendlichen sollte klargemacht werden, dass die Erwachsenen nicht alles tun dürfen und nicht immer überlegen sind.
In den Familien und Gruppen von Menschen (Clique, Schule, Verein) soll gegenseitiger Respekt vorgelebt werden.
Du hast das Recht, sexuelle Übergriffe abzulehnen und dich zu wehren!
Lass dich also nicht einschüchtern, auch wenn die erwachsene Person älter ist, eine Vertrauensperson (Lehrer, Arzt, Trainer) oder sogar eine verwandte Person von dir ist. Sage laut und deutlich „Lass das sein!“, wenn dir jemand zu nahe kommt.
Jeder Mensch und somit auch jedes Mädchen oder jeder Junge reagiert und verarbeitet einen sexuellen Missbrauch unterschiedlich. Es können Kurz- und Langzeitfolgen auftreten, ob und in welcher Ausprägung, hängt oft auch sehr von den Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten eines Opfers ab.
Mögliche Anzeichen (Symptome) können sein:
- Überangepasstheit, sozialer Rückzug
- genauso aber auch aggressives Verhalten nach außen und innen
- Schlafstörungen, Sprachstörungen, Essstörungen
- Schulschwierigkeiten, depressives Verhalten
- Drogenmissbrauch
- sexuell auffälliges oder aggressives Verhalten
- Suizidgedanken und -versuche, Autoaggressionen (selbstverletzendes Verhalten)
- niedriges Selbstwertgefühl
- Ängste
WICHTIG: Die genannten Symptome müssen nicht ihre Ursache in einem sexuellen Missbrauch haben, sondern können auch bei anderen Problemen auftreten! In jedem Fall solltest du aber aufmerksam sein und Hilfe anbieten, wenn dir bei einem Freund oder einer Freundin solche Veränderungen auffallen.
Grundsätzlich gilt im deutschen Strafrecht, je schwerwiegender ein Delikt ist, desto länger kann es von der Justiz auch verfolgt werden. Ein sexueller Missbrauch verjährt nach fünf bis 30 Jahren
Bewertung
DIESEN ARTIKEL ...
Hier bekommst du Hilfe
Der Kurze Draht zur Schnellen Hilfe
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Datenbank für Fachberatungsstellen. Kontakt Tel.: 0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)
basispraevent
Beratungs-/Präventionsstelle bei sexueller Gewalt gegen Jungen, bei der neben einer persönlichen oder telefonischen auch eine anonyme Kontaktaufnahme für Jungen möglich is
Schattenriss
Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen, bei der neben einer persönlichen oder telefonischen auch eine anonyme Online-Beratung für Mädchen möglich ist