Illegale Waffen

Alle Waffen und Gegenstände, selbst einige erlaubte Gegenstände, können bei ihrem Einsatz oder unsachgemäßem Gebrauch sehr schwere, sogar lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen. Waffen und Gegenstände, die eigentlich zur Selbstverteidigung mitgeführt werden, haben oftmals zur Folge, dass diese gegen das Opfer selbst eingesetzt werden. Deshalb empfiehlt die Polizei grundsätzlich keine Waffen und ähnliche Gegenstände zu tragen.

Illegale Waffen und verbotene Gegenstände sind bestimmte, im Waffengesetz genannte Gegenstände, deren Erwerben, Herstellen, Vertreiben und Besitzen verboten ist.

Fakten

Unter Schusswaffen fallen Vorrichtungen, mit denen man etwas verschießen kann. Diese werden beispielsweise bei der Jagd, im Sport, zu wissenschaftlichen Zwecken (z. B. zur Markierung oder Vermessung), aber auch bei Kampfhandlungen oder zur Tötung eingesetzt.

Ein Maschinengewehr ist eine Schusswaffe, die ausschließlich dazu dient, andere zu verletzen. Es zählt zu den Kriegswaffen, die dafür hergestellt werden, in militärischen Auseinandersetzungen benutzt zu werden. Sie sind für Jugendliche und Heranwachsende immer verboten!

Messer fallen dann unters Waffengesetz, wenn es sich nach ihrer Zweckbestimmung um Hieb- und Stichwaffen handelt. Ein Messer ist also dann als Waffe anzusehen, wenn seine Machart darauf schließen lässt, dass es in erster Linie dafür bestimmt ist, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen zu verursachen. U

nter Messer mit gesonderter Regelung fallen z. B. Faustmesser, Butterflymesser (Faltmesser), Fallmesser oder Springmesser. Das Erwerben, Besitzen und Führen solcher Messer ist verboten. Bei einem Verstoß macht man sich strafbar.

Einen Schlagring darfst du nicht erwerben und besitzen, ansonsten begehst du ein Vergehen. Ebenso verboten ist auch ein Messer, dessen Griff als Schlagring gestaltet ist.

Genauso verhält es sich mit einem Totschläger und einer Stahlrute, diese darfst du nicht erwerben oder besitzen, der Verstoß ist auch hierbei ein Vergehen.

In der Broschüre „Jugendtypische Waffen und Gegenstände“ findet man unter anderem auch verbotene Gegenstände wie z. B. das Würgeholz (Nunchaku), welches dazu bestimmt ist, durch Drosseln andere zu schädigen oder zu töten. Es zählt deshalb zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz.

Tragbare Schleudern / Präzisionsschleudern und Wurfsterne (sternförmige Scheiben, die zum Wurf bestimmt und geeignet sind, andere zu verletzen) sind nach dem Waffengesetz ebenfalls verboten.

Betroffene und Beteiligte

Durch einzelne rechtliche Bestimmungen ist das Erwerben und Besitzen illegaler Waffen und anderer Gegenstände geregelt.

Führst du bei öffentlichen Veranstaltungen eine Waffe oder eine andere verbotene Hieb- oder Stoßwaffe mit dir, begehst du in der Regel ein Vergehen.

Jeder Waffenbesitzer muss die einzelnen Bestimmungen gemäß dem Waffenrecht beachten. Bei den hier genannten Waffen ist der Umgang also grundsätzlich für Kinder und Jugendliche sowie auch für Erwachsene nicht erlaubt. Das bedeutet, es ist verboten, diese zu erwerben oder zu besitzen.

Welche Waffe von wem geführt werden darf, richtet sich nach den Eigenschaften und dem Sinn des Gegenstandes. Waffen und andere Gegenstände, nach denen Jugendliche die Polizei öfter fragen, sind in der Broschüre „Jugendtypische Waffen und Gegenstände“ aufgeführt. Hier erfährst du, wer welche Waffen unter welchen Bedingungen besitzen darf.

Generell ist es nicht „erwachsen“ eine Waffe bei sich zu haben! Du brauchst auch keine Waffe zur Verteidigung, meist bringen einen diese eher in Schwierigkeiten. Zum einen kommst du bei illegalen Waffen mit dem Gesetz in Konflikt, zum anderen werden Waffen, die zur Selbstverteidigung mitgeführt werden, oft gegen einen selbst verwendet. Ein Konflikt führt schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation für die Beteiligten, sobald Waffen im Spiel sind.

Eure Fragen zum Thema

Wer eine Waffe nutzt, die als Sportgerät verwendet wird, benötigt dafür eine Erlaubnis.

Zu diesen Waffen fragst du am besten deinen Trainer im Verein. Er kann dir alles zum erforderlichen Alter und/oder den bestimmten Voraussetzungen oder Bedingungen sagen.

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