FAQ zu Kinderpornografie
Hast Du schon von unserer Kampagne „sounds wrong“ gehört? Seit Anfang Oktober 2020 informiert die Polizei zur Verbreitung von Kinderpornografie im Netz.
Mit aufrüttelnden Videoswollen wir Euch darüber aufklären, wie leicht Ihr Euch durch die Verbreitung solcher Inhalte strafbar machen könnt.
Wir haben dazu begleitend eine umfangreiche Informationsseite erstellt: FAQ (Frequently Asked Questions/Häufig gestellte Fragen).
Lest Euch hier schlau:
Wie sollte man sich denn verhalten, wenn die gemeldeten Beiträge von Instagram etc. für richtig gehalten werden und somit nicht entfernt werden?
Jeder kann Inhalte nochmals melden, sowohl dem Netzwerk als auch der Internetbeschwerdestelle und vor allem der Polizei. Es kommt vor, dass Inhalte erst später gelöscht werden. Dies liegt daran, dass Instagram und andere Netzwerkbetreiber zunächst alle Hinweise auf die Quelle eines Beitrags sammeln und diese Hinweise auch bewerten müssen. Diese Bewertung kann unter Umständen Wochen dauern.
Das Bundeskriminalamt hat Kurzclips erstellt, die erklären wie dort vorgegangen und Meldungen nachgegangen wird.
Wenn man in Chatgruppen usw. mit solchem Material konfrontiert wird (was dann ja in der Regel automatisch auf dem Handy gespeichert wird): hat man sich dann bereits strafbar gemacht?
Wenn es sich um Kinderpornografie handelt, dann ja! Das Strafgesetzbuch §184b stellt die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften unter Strafe. Wer Inhalte zugeschickt bekommt, ist damit in den Besitz strafbarer Inhalte gelangt - und hat sich dadurch strafbar gemacht.
Wait, what? Ich dachte es (kinderp*rnograpfie) ist auch von Minderjährigen. Ist p*rn von Minderjährigen etwa nicht illegal?
Wir unterscheiden zwischen Kinder- und Jugendpornografie.
Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Darunter werden pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen, verstanden. Auch der Besitz, Erwerb oder die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen, aber auch von Schriften und zeichnerischen Darstellungen von sexuellen Handlungen an und von Kindern werden bestraft. Darunter fallen beispielsweise Manga-Bilder mit entsprechenden Darstellungen oder Erzählungen mit entsprechendem Inhalt.
Man spricht von Jugendpornografie, soweit es in den pornografischen Schriften inhaltlich um Jugendliche geht. Es handelt sich um Jugendliche im strafrechtlichen Sinne bei einer Person über 14 aber unter 18 Jahre. Personen die das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben, gelten nicht als Jugendliche im Sinne der Vorschrift. Unter Jugendpornografie werden pornografische Darstellungen zusammengefasst, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zeigen (§ StGB 184c). Über das Strafmaß entscheidet ein Gericht je nach Schwere der Tat.
"Einfach falsch" klingt soviel stärker und entschlossener als "sounds wrong". Warum muss Englisch sein?
Die Idee und die Umsetzung des Films stammen von einem Studenten an der Filmakademie Baden-Württemberg. Er wollte mit dem Titel "sounds wrong" auch zum Ausdruck bringen, dass nicht nur die Verbreitung von Kinderpornografie einfach falsch ist. Ihm ging es darum, einen Fokus auf die Schilderungen extremer sexuellen Gewalt an Kindern zu lenken. Im Sinne von: Es ist nicht richtig, es darf nicht sein, dass es so etwas gibt.
Soll ich Inhalte erst löschen und dann zur Polizei oder umgekehrt? Logisch wäre ja "sofort löschen", weil auch Besitz strafbar ist. Aber damit löscht man natürlich auch Beweismaterial. Mein Gefühl wäre: Sofort zur Polizei gehen, zwecks Beweissicherung, dann gemeinsam mit Polizei löschen, oder?
Wenn man mit diesen Aufnahmen direkt zur Polizei kommt, können die Beamtinnen und Beamten vor Ort mit Euch gemeinsamlöschen. Fragt konkret danach, ob in dem geschilderten Fall Screenshots im Rahmen der Beweissicherung notwendig sind. Denn bei der Sicherung von kinder- oder jugendpornografischem Material kann man sich unter Umständen selbst strafbar machen. Durch einen Screenshot würdet Ihr als unbeteiligte Person in den Besitz strafbarer Inhalte gelangen.
Der schnellste Weg ist der des Meldens an den Netzwerkbetreiber. Er ist verpflichtet, die Pornografischen Daten unmittelbar an die Behörden weiterzuleiten. Die Betreiber sozialer Netzwerke haben Möglichkeiten eingerichtet, über die man strafbare Inhalte melden können. Tut das auch dann, wenn Ihr Inhalte nicht eindeutig einordnen könnt.
Die wichtigsten 3 Tipps für den Fall, dass Ihr Kinderpornografie zugesendet bekommt:
- Videos und Bilder nicht weiterschicken.
- Das Material dem Netzwerkbetreiber oder der Polizei melden.
- Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden.
Beratung im Internet und am Telefon für Kinder und Erwachsene findet Ihr unter www.nummergegenkummer.de
Beratung online, über WhatsApp oder Messenger für Kinder und Jugendliche gibt es bei JUUUPORT
Kostenfreies und anonymes Opfertelefon und Informationen bei sexuellem Kindesmissbrauch: 0800-22 55 530
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