Cannabis: Unterschätze Gefahr
Seit dem 1. April 2024 regelt das Cannabisgesetz (CanG) den Umgang mit Cannabis. Für unter 18-Jährige ist der Konsum, Besitz und Handel weiterhin nicht erlaubt! Auch die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist weiterhin strafbar und wird strafrechtlich streng verfolgt.
Für Personen ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum bzw. 50 Gramm getrocknetem Cannabis im privaten Raum straffrei. Erwachsene dürfen maximal drei Cannabis-Pflanzen zu Hause anbauen. In Anbauvereinigungen, sogenannten Cannabis-Clubs, ist der Anbau und die Weitergabe von Cannabispflanzen an Mitglieder zulässig.
Für unter 18-Jährige bleibt der Konsum, Besitz und Handel von Cannabis verboten. Dies liegt daran, dass sich das Gehirn junger Menschen in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Der Konsum von Cannabis kann die Reifeprozesse im Gehirn stören und dauerhafte Schäden verursachen.
Haschisch und Marihuana
Cannabis ist der Oberbegriff für verschiedene Produkte aus der Hanfpflanze. Die getrockneten Blätter werden als Marihuana bezeichnet. Das aus den weiblichen Blüten und Blättern gewonnene Harz nennt man Haschisch oder Cannabisharz.
Der Konsum von Cannabis führt zu Veränderungen der Sinneswahrnehmung, des Farb- und Geräuschempfindens sowie des Raum- und Zeitgefühls. Mögliche Folgen sind aber auch Konzentrationsmangel, Apathie und Antriebsmangel, Angst, Panik, innere Unruhe und Verwirrtheit.
Kann Cannabis abhängig machen?
Ein häufiger Gebrauch von Cannabis kann zu psychischer Abhängigkeit führen und Schädigungen der Lunge, des Immunsystems und des Gehirns verursachen. Haschischrauch enthält außerdem krebserregende Substanzen. Oft nehmen Dauerkonsumenten von Cannabis auch noch andere Drogen zu sich.
Tipps
- Jede Person ist für ihren eigenen Körper verantwortlich. Die Entscheidung, Drogen bewusst abzulehnen, liegt allein bei dir, egal welche Umstände Druck auf dich ausüben.
- Du musst mit deinen Problemen nicht allein bleiben. Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen, die dir Hilfe anbieten und mit denen du reden kannst. Die Drogenberatung ist kostenlos und arbeitet nicht mit der Polizei zusammen.
- Wenn du merkst, dass jemand in deinem Familien- und Freundeskreis Drogen konsumiert oder bereits drogenabhängig ist, bemühe dich darum, demjenigen zu helfen. Du kannst ihr oder ihm Mut machen, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Hier bekommst du Hilfe
Notruf 112
Wenn es dir oder deinen Freunden nach dem Konsum von Drogen gesundheitlich schlecht geht, verständigt in jedem Fall den Notruf 112.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Unter der bundesweiten, kostenfreien Rufnummer 116 117 erhältst du für dich oder deine Freunde ärztliche Hilfe.
Infotelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Suchtvorbeugung
Hier beantworten Expertinnen und Experten unter der Rufnummer 0221/892031 deine Fragen zum Thema Suchtvorbeugung und beraten dich bei Suchtproblemen.
Bundesweite Sucht & Drogen Hotline
Unter der Rufnummer 01806/313031 gibt es Hilfe und Beratung zum Thema Drogen und Sucht.