Zeuge

Ein Zeuge hilft in der Regel bei der Aufklärung eines Sachverhalts, den er selbst wahrgenommen hat und zu dem er von der Polizei befragt wird. Als Zeuge muss man auch zur Gerichtsverhandlung erscheinen und wahrheitsgemäße Aussagen zum Vorfall machen.

Musst du als Zeuge eine Aussage machen, darfst du in der Regel eine Person deines Vertrauens als Begleitung mitnehmen. Am besten klärst du das vorher mit dem Polizeibeamten ab. Ist der Beschuldigte mit dir verwandt, musst du keine Aussage machen. Du musst mit deiner Aussage niemand in deiner Verwandtschaft belasten, wenn du das nicht willst. Das muss dir der vernehmende Polizeibeamte zuvor erklären. Wenn du irgendwelche Beweise wie z. B. Handyaufnahmen hast, bringst du sie am besten zur Vernehmung mit.

Wenn du Opfer einer Straftat geworden bist, bist du immer auch Zeuge (Opferzeuge). Wird von der Staatsanwaltschaft entschieden, dass sie ohne deinen Antrag ermittelt (wegen besonderem öffentlichen Interesse, z. B. weil die Tat besonders roh und rücksichtslos begangen wurde), bleibst du als Tatopfer ein wichtiger Zeuge, auch wenn es dir lieber wäre, dass das Verfahren nicht mehr fortgesetzt werden würde.

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