Zivilcourage
Schikane im Schulbus, eine Rangelei auf dem Bahnsteig, jemand wird auf dem Schulweg verprügelt …
„Eigentlich würde ich jetzt gerne helfen, aber...“
„Was geht mich das an? Ich will gar nicht hier sein. Wieso hilft da keiner? Ich habe Angst!“
„Bin ich jetzt auch so ein Gaffer wie all die anderen neben mir?“
Bei vielen Menschen sind es solche oder ähnliche Gedanken und Gefühle, die in so einer Situation aufkommen. Doch wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie in einer derartigen Situation stecken und niemand kommt zu Hilfe?
Jeder kann Opfer einer Straftat oder sogar Gewalttat werden. Aber sowohl Opfer als auch Unbeteiligte können sinnvoll eingreifen. Mut kann jeder lernen! Und mit anderen Mutigen kann man gemeinsam stärker sein.
Fakten
Im Strafgesetzbuch wird das Wort „Zivilcourage“ nicht erwähnt. Doch trotzdem sind wir alle vom Gesetz her zur Hilfe bei Notlagen verpflichtet.
In § 323c StGB heißt es, dass wir bei Gefahr oder Not Hilfe leisten müssen. Die Hilfe muss uns als Helfer aber zumutbar sein und wir sollen uns dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Doch was ist zumutbar? Zumutbar ist alles, außer eine erhebliche Gefährdung der eigenen Gesundheit.
Und was ist, wenn man nicht hilft? Ist das moralisch verwerflich? Sicherlich wird man sich noch eine ganze Weile nicht gut fühlen, weil man nicht eingeschritten ist und das Opfer durch das eigene Nichthandeln zu Schaden gekommen ist.
Wer also ohne sich selbst in Gefahr zu bringen helfen könnte und dies nicht tut, hat neben einem schlechten Gefühl mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe zu rechnen.
Man sollte daran denken, dass man in den meisten Situationen zumindest Hilfe oder die Polizei holen bzw. rufen kann, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!
„Was ist, wenn ich als Helfer verletzt werde“?
Oder:
„Mist, die neue Jacke, das gibt riesen Ärger Zuhause, hätte ich lieber weggeschaut und nicht geholfen!“
Diese Gedanken könnten auftauchen, wenn jemand anderes Hilfe benötigt. Doch dabei ist es wichtig zu wissen: Jeder Helfer, der sich für ein friedvolles Zusammenleben einsetzt, ist grundsätzlich gesetzlich (§ 2 SGB VII) geschützt.
Es gibt sogar ein Opferentschädigungsgesetz. Dieses Gesetz ist dafür da, wenn der Helfer plötzlich selbst zum Opfer werden sollte.
Also, nicht wegschauen!
Die Jacke wird ersetzt! Vergessen sollte man aber nicht: Niemand erwartet, dass ein Helfer seine Gesundheit aufs Spiel setzt!. Man sollte sich als Helfer Mitstreiter suchen oder mit dem Handy die Polizei unter 110 rufen.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Zivilcourage ist den meisten Menschen nicht einfach so in die Wiege gelegt. Du kannst das aber mit ganz einfachen Hilfsmitteln gemeinsam mit deinen Freunden oder in der Familie üben. Wie du das tun kannst, erfährst du unter Tipps.
Wichtig ist, dass du dich mit dem Opfer solidarisch erklärst. Demonstriere dem Täter, dass der oder die Angegriffene nicht alleine dasteht. Versuche in deiner nächsten Umgebung weitere Helfer zu gewinnen, denn gemeinsam seid ihr stärker als diese Täter.