Graffiti

Illegale Graffiti sind in ganz Deutschland und sogar auf der ganzen Welt ein Problem. Die Graffiti-Szene , also Jugendliche und Erwachsene, die sprayen, wächst und macht immer stärker auf sich aufmerksam. Insbesondere die über mehrere Kilometer mit Graffiti besprühte Mauer in Berlin trug zur Akzeptanz bei. Bei einigen Jugendlichen wurde auch dadurch das Interesse an dieser Art von Selbstdarstellung geweckt. Es geht um „fame und respect“ – und um Sachschäden in Millionenhöhe. Das Problem sind dabei nicht die Sprayer, die manchmal sogar gegen Bezahlung ihre Kunst erlaubt z.B. auf Fassaden darstellen, sondern die Sprayer, die unerlaubt Wände, Züge usw. besprühen bzw. beschmieren, denn dadurch entstehen sehr hohe Sachschäden.

Fakten

Graffiti steht international als Oberbegriff für eine subkulturelle Ausdrucksweise in Form von Schriftzügen und Bildern in unterschiedlichsten Varianten. Als Graffiti werden auf geeignete Flächen gezeichnete, gemalte, gesprühte oder gekratzte Bilder, Buchstaben oder andere Symbole bezeichnet.

Unerlaubte Graffiti sind Sachbeschädigungen nach den §§ 303 oder 304 StGB. Der Verursacher ist dabei schadenersatzpflichtig. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind strafunmündig, können aber bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadenersatzpflichtig gemacht werden. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt. 

Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten! Bestraft wird auch, wer unerlaubt das Erscheinungsbild einer fremden Sache erheblich und nicht nur vorübergehend verändert oder Schmiere dafür steht.

Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommt der Sprayer die Rechnung der Geschädigten. Dafür können diese einen Schuldtitel bei Gericht erwirken - und der hat eine Laufzeit von 30 Jahren! Das bedeutet, dass man 30 Jahre lang verpflichtet ist, den Schaden zu bezahlen, wenn man zum Zeitpunkt der Tat kein Geld besitzt.

Sprayer, die sich unerlaubt auf einem Betriebsgelände aufhalten, begehen einen Hausfriedensbruch und begeben sich zudem in Gefahr. Auf einem Bahnbetriebsgelände riskieren sie beispielsweise, unter fahrende Züge oder Loks zu geraten oder einen Stromschlag zu erhalten.

Auch so genannte Stromschienen sind aufgrund der hohen elektrischen Spannung gefährlich. Auf solchen Stromschienen fahren die U-Bahnen in Berlin, Hamburg, Nürnberg, München und die S-Bahnen in Berlin und Hamburg sowie im Endbahnhof der Flughafen-S-Bahn Dresden.

Betroffene und Beteiligte

Sprayen kann Spaß machen und ist auch eine Form der Kunst. Allerdings solltest du diese Kunst nur auf erlaubten Flächen ausüben und keinesfalls fremde Hauswände oder öffentliche Sachen, wie Züge oder Bushaltestellen, besprühen. Stell dir einfach vor, jemand würde deine Sachen, z. B. dein Zuhause oder dein Fahrrad mit Graffitis, die dir vielleicht nicht einmal gefallen, beschädigen.

Wenn du beim unerlaubten Sprayen erwischt wurdest, kann viel Ärger auf dich zukommen. Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommst du die Rechnung der Geschädigten. Du musst also für den Schaden aufkommen. Wenn du kein Geld hast, kann der Geschädigte einen Schuldtitel bei Gericht erwirken Und du bist dann 30 Jahre verpflichtet den Schaden zu bezahlen, sobald du eigenes Geld verdienst, oder deine Eltern müssen für den Schaden aufkommen. Auch unangenehme Hausdurchsuchungen von der Polizei, Stress mit deinen Eltern, der Schule oder Arbeitsstelle sind wahrscheinlich.

Wenn du mit einer Gruppe von Sprayern unterwegs bist, aber nur du als Täter beim illegalen Sprayen erwischt wirst, haftest du alleine für die Zahlung des gesamten Schadens. Dies nennt man dann gesamtschuldnerische Haftung. Es ist auch nicht ratsam, bei einer illegalen Sprayaktion nur dabei zu sein oder Schmiere dafür zu stehen, denn auch das ist strafbar.

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