Nachstellung / Stalking
Der Begriff Stalking wird aus dem Englischen abgeleitet und bedeutet Anpirschen. Darunter versteht man wiederholtes Belästigen, Verfolgen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen ihren Willen.
Stalker reagieren in vielfältiger Weise, z. B. durch Telefonterror, Verschicken von unzähligen Nachrichten per SMS, What‘s App, Emails oder Briefen. Sie bestellen Waren auf den Namen des Opfers oder machen ihm Geschenke. Sie beobachten ihr Opfer immer und überall, verfolgen es und erkundigen sich im Freundes- und Bekanntenkreis nach ihm.
Wird der Täter zurückgewiesen, kommt es zu Sachbeschädigungen, Verleumdungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und im schlimmsten Falle zur Tötung des Opfers.
Fakten
Am 31.03.2007 hat der Gesetzgeber die Nachstellung (Stalking) ins Strafgesetzbuch unter § 238 StGB aufgenommen: Stalking ist keine Privatsache, sondern eine Straftat. Durch das Inkrafttreten des Gesetzes kann Opfern ein effektiver Schutz geboten werden und gleichzeitig können die Täter für ihre Handlungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die angedrohten Strafen liegen, je nach Schwere der Tat, zwischen einer Geldstrafe und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Wer einen anderen ständig beobachtet, verfolgt, ihm auflauert, mit Nachrichten per Telefon, Computer oder Brief bombardiert, für ihn Bestellungen von Waren, Taxis, Handwerkern oder anderes tätigt oder droht, diese Person oder einen seiner Angehörigen zu verletzen oder seiner Freiheit zu berauben, macht sich strafbar, wenn das Opfer in seinem gewohnten Lebensablauf schwerwiegend beeinträchtigt wird. Die Lebensgestaltung ist schwerwiegend beeinträchtigt, wenn das Opfer Angst und Panik hat und seine Gewohnheiten einschränkt oder ändert.
Der Täter muss mit einer höheren Strafe rechnen, wenn durch sein Verhalten das Opfer in Todesgefahr oder in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird. Dies gilt auch, wenn durch das Handeln des Täters nahe Angehörige des Opfers betroffen sind.
Verantwortlich ist der Täter auch, wenn das Opfer sich selbst umbringt oder auf der Flucht vor dem Täter stirbt. Stirbt das Opfer oder ein naher Angehöriger durch die Handlungen des Täters, so erwartet ihn eine langjährige Freiheitsstrafe.
Betroffene und Beteiligte
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Der Kurze Draht zur Schnellen Hilfe
Hilfsangebote für Betroffene von Stalking
Die Polizeilichen Beratungsstellen aller Bundesländer bieten Informationen und Beratungen an.
Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
24 Stunden erreichbar in vielen verschiedenen Sprachen: 116 016. Hier erhalten die Opfer und ihre Angehörigen Informationen und Hilfe zu vielen Gewaltthemen.
Stop-Stalking
Menschen, die stalken, können hier Hilfe bekommen. Es wird auch eine Online- und Telefonberatung angeboten.