Cybergrooming
In Sozialen Netzwerken oder beim Spielen von Online-Spielen kommt man mit ganz vielen anderen, einem selbst oft unbekannten Usern in Kontakt. Den meisten geht es dabei wahrscheinlich nur um interessante Kontakte und das Online-Spiel. Aber ein paar dieser User haben ganz eigene Interessen und benutzen das Internet, um sich an Kinder "heranzumachen". Wenn Kinder durch solche Anmachen sexuell bedrängt werden, dann ist das möglicherweise eine Straftat und wird als Cybergrooming bezeichnet.
Fakten
Die Straftat, die auf diese Weise begangen werden kann, nennt man sexueller Missbrauch von Kindern. Jede sexuelle Handlung, die jemand vor oder an einem Kind unter 14 Jahren vornimmt, ist ein sexueller Missbrauch und strafbar. Den Gesetzestext kannst du im § 176 des Strafgesetzbuches nachlesen.
Wenn die "Anmache" im Netz zum Ziel hat, ein Kind im realen Leben zu treffen und es zu sexuellen Handlungen zu bewegen, dann ist die "Online-Anmache" möglicherweise schon eine strafbare Vorbereitungshandlung.