Auch im Netz gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit
Pass auf, wenn Du im Internet oder in Messengerdiensten wie WhatsApp Inhalte teilst oder weiterverbreitest, denn auch im Netz oder in der Kommunikation über Apps ist nicht alles erlaubt. Unter Umständen machst Du Dich strafbar.
Verboten ist, im Internet oder in Messengerdiensten
- gegen Minderheiten zu hetzen und zur Gewalt gegen diese aufzurufen.
- verfassungswidrige Symbole zu verbreiten.
- den Holocaust zu leugnen oder das Nazi-Regime zu verherrlichen.
- den Staat, seine Symbole oder die Verfassung zu verunglimpfen.
- Darstellungen mit grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen zu zeigen oder zu verbreiten.
- Bilder oder Videos mit sexuellen Darstellungen von Kindern (Kinderpornografie) zu zeigen oder zu verbreiten.
Verbotene Inhalte melden
Wenn Du auf Inhalte dieser Art im Netz stößt, ist es wichtig, dass Du sie meldest. Das geht bei der Polizei oder Meldestellen wie der Internet-Beschwerdestelle oder Jugendschutz.net.
Dazu ist es wichtig, Beweise für strafbare Inhalte im Internet oder in Messengerdiensten zu sichern.
Notiere Dir den Fundort der verbotenen Inhalte (z. B. Facebook, YouTube) sowie die dazugehörige URL. Diese Quellenangaben sind wichtige Informationen für die Meldestellen.
Bei Kinderpornografie im Netz darfst Du nicht selbst nach einschlägigen Seiten suchen und diese sichern, dadurch kannst Du dich strafbar machen. Wenn Du zufällig einen solchen Inhalt entdeckst, melde diesen sofort der Polizei oder weise die Internetbeschwerdestelle darauf hin.
Mehr Informationen findest Du unter: