Diskriminierung geht gar nicht!
Wusstest Du schon, dass es in Deutschland ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz dafür gibt, um allgemeine Diskriminierung aus unserer Gesellschaft zu verbannen?
Auf dieses Gesetz gestützt kann jede Person gegen Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und andere Diskriminierungsformen auch rechtlich vorgehen. Die Polizei gibt Verhaltenstipps für den Einsatz gegen Diskriminierung.
Ob Benachteiligungen bei der Ausbildungsstelle, Jobsuche, beim Abschluss eines Kredits, beim Trainieren im Fitnessstudio oder beim Mieten einer Wohnung, täglich finden Diskriminierung und Ausgrenzung statt.
Diskriminierung kann auf Grund von ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität, Geschlecht, Lebensalter und Behinderung stattfinden.
Personen, die zum Beispiel bei ihrer Arbeit diskriminiert werden, können sich offiziell bei ihrem Arbeitgeber beschweren. Dieser muss der Beschwerde nachgehen und dem/der Beschäftigten darf wegen der Beschwerde kein Nachteil entstehen.
ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE
Informationen dazu gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Prinzipiell kann sich jede Person, die sich diskriminiert fühlt, an diese Stelle wenden. Die Antidiskriminierungsstelle bietet eine kostenlose juristische Erstberatung an. Egal aus welchem angeblichen Grund Menschen diskriminiert oder ausgegrenzt werden, wichtig ist es in so einem Fall nicht weg zu sehen oder weg zu hören.
Wenn Du eine Ungerechtigkeit, einen Übergriff oder sogar eine Gewalttat mitbekommst: Bezieh Stellung! Ausgrenzung und Diskriminierung sind nicht zu tolerieren!
- Rufe im Notfall die Polizei.
- Stlele Dich als Zeuge zur Verfügung.
- Unterstütze das Opfer.
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